Pettendorf ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3507 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
93186, 93152
Vorwahlen
09409, 09404, 0941
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlersberg, Creez, Eibrunn, Hummelberg, Neß, Neudorf, Pettendorf, Pittersdorf, Ried, Schtzenmhle, Steinmhle, Urtlhof, Adlersberg, Creez, Eibrunn, Hummelberg, Neß, Neudorf, Pittersdorf, Ried, Schützenmühle, Steinmühle, Urtlhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pettendorf, Hauptstraße 1, 93186 Pettendorf
2. Landratsamt Regensburg, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg, Landstraße 5, 93047 Regensburg
Gemeinde Pettendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.