Pösing ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stamsried.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
966 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93483
Vorwahl
09461
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Aumühle, Bierlhof, Freundelsdorf, Fuchshof, Grub, Kollenzendorf, Langwald, Piendling, Plattenhöh, Ried, Wetterfeld
Adressen:
1. Gemeinde Pösing, Hauptstraße 1, 94357 Pösing
2. Ordnungsamt Pösing, Hauptstraße 1, 94357 Pösing
3. Finanzamt Straubing, Landstraße 1, 94315 Straubing
Gemeinde Pösing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.