Rattenkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
988 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84431
Vorwahlen
08082, 08636
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rattenkirchen
Hauptstraße 1
12345 Rattenkirchen
2. Ordnungsamt Rattenkirchen
Marktstraße 2
12345 Rattenkirchen
3. Gesundheitsamt Rattenkirchen
Schulstraße 3
12345 Rattenkirchen
Gemeinde Rattenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.