Riesbürg ist eine Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ostalbkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2277 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
73469                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09081                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Riesbürg  
   Hauptstraße 1  
   73434 Riesbürg  
2. Ordnungsamt Riesbürg  
   Hauptstraße 1  
   73434 Riesbürg  
3. Standesamt Riesbürg  
   Hauptstraße 1  
   73434 Riesbürg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Riesbürg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
 
                                - Dienstag: 
 
                                - Mittwoch: 
 
                                - Donnerstag: 
 
                                - Freitag: 
 
                                - Samstag: 
 
                                - Sonntag: 
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                             
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
 - Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
 - Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
 - Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
 - Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
 - Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
 
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.