In ihren heutigen Grenzen entstand sie 1969 durch Zusammenlegung von fünf zuvor selbständigen Orten im Amtsbezirk Rödinghausen. Mit knapp 10.000 Einwohnern ist Rödinghausen die kleinste Gemeinde im ostwestfälischen Kreis Herford (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32289
Vorwahlen
05746, 05223, 05226
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bulsten, Düingdorf, Wehringdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rödinghausen
Am Markt 1
32289 Rödinghausen
2. Finanzamt Bielefeld
Am Kesselbrink 2
33602 Bielefeld
3. Kreispolizeibehörde Herford
Kaiserstraße 10
32052 Herford
Gemeinde Rödinghausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 29 „Neue Mitte Schwenningdorf“ der Gemeinde Rödinghausen ist in Kraft getreten. Er umfasst die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für Familien- und Mehrfamilienwohngebäude, um die Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen. Zusätzlich sind Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Kompensationsfläche festgesetzt.
Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und die Rückumwandlung von Wohnbauflächen in landwirtschaftliche und Grünflächen. Diese Änderung wurde am 19.01.2021 genehmigt und ist ebenfalls in Kraft getreten.
Eine Außenbereichssatzung „Lohmühlenweg“ wurde aufgestellt, um einen baulichen Missstand zu beseitigen und eine Neubebauung zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.