Röhrnbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
4338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94133
Vorwahlen
08582, 08551
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altreut, Alzesberg, Außernbrünst, Bruckmühle, Deching, Ernsting, Eschberg, Gaisbach, Göttlmühle, Goggersreut, Großwiesen, Grubhaus, Guttenhofen, Harsdorf, Hartmannsbrand, Hauzenberg, Hochgstaudert, Höbersberg, Holzmühle, Irlesberg, Kaltenstein, Kleinwiesen, Köpplhof, Köpplmühl, Kollberg, Kremplsberg, Lobenstein, Nebling, Neuhausmühle, Niederpretz, Oberndorf, Oberpretz, Oberstrahbergmühle, Paulusmühle, Pötzerreut, Praßreut, Rappmannsberg, Rumpenstadl, Salzgattern, Saußmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Röhrnbach
Hauptstraße 32
94133 Röhrnbach
2. Finanzamt Freyung
Bahnhofstraße 13
94078 Freyung
3. Landratsamt Passau
Heiliggeiststraße 1
94032 Passau
Gemeinde Röhrnbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.