Röhrnbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
4338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94133
Vorwahlen
08582, 08551
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altreut, Alzesberg, Außernbrünst, Bruckmühle, Deching, Ernsting, Eschberg, Gaisbach, Göttlmühle, Goggersreut, Großwiesen, Grubhaus, Guttenhofen, Harsdorf, Hartmannsbrand, Hauzenberg, Hochgstaudert, Höbersberg, Holzmühle, Irlesberg, Kaltenstein, Kleinwiesen, Köpplhof, Köpplmühl, Kollberg, Kremplsberg, Lobenstein, Nebling, Neuhausmühle, Niederpretz, Oberndorf, Oberpretz, Oberstrahbergmühle, Paulusmühle, Pötzerreut, Praßreut, Rappmannsberg, Rumpenstadl, Salzgattern, Saußmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Röhrnbach
Hauptstraße 32
94133 Röhrnbach
2. Finanzamt Freyung
Bahnhofstraße 13
94078 Freyung
3. Landratsamt Passau
Heiliggeiststraße 1
94032 Passau
Gemeinde Röhrnbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.