Röhrnbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
4338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94133
Vorwahlen
08582, 08551
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altreut, Alzesberg, Außernbrünst, Bruckmühle, Deching, Ernsting, Eschberg, Gaisbach, Göttlmühle, Goggersreut, Großwiesen, Grubhaus, Guttenhofen, Harsdorf, Hartmannsbrand, Hauzenberg, Hochgstaudert, Höbersberg, Holzmühle, Irlesberg, Kaltenstein, Kleinwiesen, Köpplhof, Köpplmühl, Kollberg, Kremplsberg, Lobenstein, Nebling, Neuhausmühle, Niederpretz, Oberndorf, Oberpretz, Oberstrahbergmühle, Paulusmühle, Pötzerreut, Praßreut, Rappmannsberg, Rumpenstadl, Salzgattern, Saußmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Röhrnbach
Hauptstraße 32
94133 Röhrnbach
2. Finanzamt Freyung
Bahnhofstraße 13
94078 Freyung
3. Landratsamt Passau
Heiliggeiststraße 1
94032 Passau
Gemeinde Röhrnbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.