Twistringen (Plattdeutsch Twustern) ist eine Stadt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27239
Vorwahlen
04243, 04246
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbenhausen, Altenmarhorst, Binghausen, Bockelskamp, Borwede, Brmsen, Hohnholz, Horst, ImBrande, Köbbinghausen, Lessenah, Mörsen, Poggemhle, Scharrendorf, Stelle, Stöttinghausen, šssinghausen, Wehrenberg, Weyhe, Abbenhausen, Altenmarhorst, Binghausen, Bockelskamp, Borwede, Brümsen, Hohnholz, Horst, ImBrande, Köbbinghausen, Lessenah, Mörsen, Poggemühle, Scharrendorf, Stelle, Stöttinghausen, Üssinghausen, Wehrenberg, Weyhe
Adressen:
1. Stadt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
2. Einwohnermeldeamt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
3. Ordnungsamt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
Gemeinde Twistringen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.