Thalmässing, historisch auch Thalmessingen, ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Roth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
5303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91177
Vorwahl
09173
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Appenstetten, Aue, Bergmühle, Esselberg, Gebersdorf, Großnottersdorf, Hagenich, Kochsmühle, Landersdorf, Morsbach, Reichersdorf, Reinwarzhofen, Ruppmannsburg, Schutzendorf, Schwimbach, Stetten, Waizenhofen
Adressen:
1. Markt Thalmässing, Rathausstraße 1, 91177 Thalmässing
2. Grundschule Thalmässing, Schulstraße 3, 91177 Thalmässing
3. Feuerwehr Thalmässing, An den Steinen 1, 91177 Thalmässing
Gemeinde Thalmässing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.