Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Traitsching

Traitsching ist ein Dorf und eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
4244 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93455
Vorwahlen
09974, 09971
Adresse der Gemeinde
Rathausstr. 1, 93455 Traitsching
Rathausstr. 1, 93455 Traitsching 93455 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bartlberg, Brelitz, Giglberg, Kuppel, Rauchenberg, Siedling, Thal, Trefling, Unterrauchenberg, Bartlberg, Brelitz, Giglberg, Kuppel, Rauchenberg, Siedling, Thal, Trefling, Unterrauchenberg
Adressen:
1. Gemeinde Traitsching, Hauptstraße 1, 94565 Traitsching
2. Amtsgericht Straubing, Gabelsbergerstraße 7, 94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen, Am Alten Rathaus 1, 94315 Straubing
Gemeinde Traitsching – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.