Unterwössen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein mit den Ortsteilen Hinterwössen, Oberwössen und Unterwössen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83246, 83250
Vorwahlen
08641, 08640
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altweg, Au, Bichl, Daxenberg, Garbmühle, Grub, Grund, Hacklau, Hammer, Hauser, Kruchenhausen, Lendbichl, Loh, Manzenberg, Neuschmid, Point, Rexau, Schlecht, Staffen, Stücklmühle, Stücklschneid, Wegmann, Widholz, Wiesen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Unterwössen
Hauptstraße 2
83229 Unterwössen
2. Landratsamt Traunstein
Chiemseestraße 10
83278 Traunstein
3. Polizeiinspektion Marquartstein
Am Schloßpark 2
83250 Marquartstein
Gemeinde Unterwössen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.