Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Unterwössen

Unterwössen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein mit den Ortsteilen Hinterwössen, Oberwössen und Unterwössen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83246, 83250
Vorwahlen
08641, 08640
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen
Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen 83246 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altweg, Au, Bichl, Daxenberg, Garbmühle, Grub, Grund, Hacklau, Hammer, Hauser, Kruchenhausen, Lendbichl, Loh, Manzenberg, Neuschmid, Point, Rexau, Schlecht, Staffen, Stücklmühle, Stücklschneid, Wegmann, Widholz, Wiesen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Unterwössen
Hauptstraße 2
83229 Unterwössen

2. Landratsamt Traunstein
Chiemseestraße 10
83278 Traunstein

3. Polizeiinspektion Marquartstein
Am Schloßpark 2
83250 Marquartstein
Gemeinde Unterwössen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.