Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Vellberg

Vellberg ist eine Stadt im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74541
Vorwahl
07907
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drrsching, Eschenau, Hilpert, Hörgershof, Merkelbach, Schneckenweiler, Stöckenburg, Dürrsching, Eschenau, Hilpert, Hörgershof, Merkelbach, Schneckenweiler, Stöckenburg
Adressen:
1. Rathaus Vellberg
Hauptstraße 5
74541 Vellberg

2. Ordnungsamt Vellberg
Hauptstraße 5
74541 Vellberg

3. Bürgeramt Vellberg
Hauptstraße 5
74541 Vellberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.