Verchen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}fɛʁçən] ist eine vorpommersche Gemeinde im Norden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17111
Vorwahl
039994
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Verchen
Hauptstraße 1
17166 Verchen
2. Finanzamt Neubrandenbur g
Am Stadtgarten 1
17033 Neubrandenburg
3. Amt für Landwirtschaft, Umwelt und Flächennutzung
Grabowstraße 64
17192 Waren (Müritz)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.