Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wingst

Wingst (niederdeutsch Wingst) ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Land Hadeln im Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21789
Vorwahlen
04778, 04754
Adresse der Gemeinde
Marktstraße 21,21762 Otterndorf
Marktstraße 21,21762 Otterndorf 21789 Niedersachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Wingst
Am Markt 1
21789 Wingst

2. Landkreis Cuxhaven
Bahnhofstraße 4
27472 Cuxhaven

3. Einwohnermeldeamt Wingst
Am Markt 1
21789 Wingst
Gemeinde Wingst – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.