Die Stadt ist nur dünn besiedelt. Der Fläche nach ist sie die größte Stadt Ostfrieslands, von ihrer Einwohnerzahl her liegt sie mit 20.363 hinter Emden, Aurich, Leer und Norden an fünfter Stelle
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26409
Vorwahlen
04462, 04464, 04466, 04467, 04973
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel, Algershausen, Aselerwarf, Barg, Dohusen, Grashausen, Hattersum, Hohebier, Hohehörn, Hornum, Horst, Klinge, Mosewarfen, Nenndorf, Nortis, Steinhamm, Steinhof, Uttel
Adressen:
Stadtverwaltung Wittmund
Hauptstraße 9
26409 Wittmund
Landkreis Wittmund
Feldstraße 5
26409 Wittmund
Gemeinde Wangerland
Am Sportplatz 1
26434 Wangerland
Gemeinde Wittmund – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.