Wolpertshausen ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
2374 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74549, 74532Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
07904, 07906, 07907
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Cröffelbach, Haßfelden, Heide, Hergershof, Hörlebach, Hohenberg, Rudelsdorf, Cröffelbach, Haßfelden, Heide, Hergershof, Hörlebach, Hohenberg, Rudelsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Wolpertshausen, Karl-Josef-Straße 1, 74407 Wolpertshausen
2. Landratsamt Schwäbisch Hall, Schemelsächer 3, 74523 Schwäbisch Hall
3. Amtsgericht Schwäbisch Hall, Am Unteren Tor 15, 74523 Schwäbisch Hall
Gemeinde Wolpertshausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.