Zangberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84539
Vorwahlen
08636, 08637
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Atzging, Emerkam, Englhör, Grön, Hausmanning, Herrnteisenbach, Kaps, Kröppen, Landenham, Moos, Moosen, Palmberg, Permering, Stegham, Taubenthal, Weiher, Weilkirchen, Atzging, Emerkam, Englhör, Grön, Hausmanning, Herrnteisenbach, Kaps, Kröppen, Landenham, Moos, Moosen, Palmberg, Permering, Stegham, Taubenthal, Weiher, Weilkirchen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Zangberg
Hauptstraße 22
83564 Zangberg
2. Marktgemeinde Zangberg
Am Markt 1
83564 Zangberg
3. Landratsamt Mühldorf am Inn
Neuhofer Straße 2
84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Zangberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.