Zangberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84539
Vorwahlen
08636, 08637
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Atzging, Emerkam, Englhör, Grön, Hausmanning, Herrnteisenbach, Kaps, Kröppen, Landenham, Moos, Moosen, Palmberg, Permering, Stegham, Taubenthal, Weiher, Weilkirchen, Atzging, Emerkam, Englhör, Grön, Hausmanning, Herrnteisenbach, Kaps, Kröppen, Landenham, Moos, Moosen, Palmberg, Permering, Stegham, Taubenthal, Weiher, Weilkirchen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Zangberg
Hauptstraße 22
83564 Zangberg
2. Marktgemeinde Zangberg
Am Markt 1
83564 Zangberg
3. Landratsamt Mühldorf am Inn
Neuhofer Straße 2
84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Zangberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.