Bergheim ist die Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
61.807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50126, 50127, 50129
Vorwahlen
02271, 02272, 02238
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bannacker, Bergheim, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich, Bannacker, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich
Gemeinde Bergheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Quartier an der Kurfürsten-Anlage in Heidelberg, Bergheim, ist aktuell in der Offenlage. Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt vom 27. Januar bis 26. Februar 2025, und Bürger können sich während dieser Zeit zum Plan äußern. Das Quartier wird auf dem ehemaligen Gelände der Heidelberger Druckmaschinen AG und dem angrenzenden Areal der Stadtwerke Heidelberg entstehen und umfasst Miet- und Eigentumswohnungen, Gewerbe und Dienstleistungen sowie eine Kita. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2026 geplant.
In der Gemeinde Bergheim selbst gibt es separate Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Nördlich der Eichstätter Straße", der in der Sitzung am 24. April 2023 genehmigt und im Juli und August 2023 der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die Abwägung der Stellungnahmen fand im November 2023 statt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.