Burglengenfeld ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf in Ostbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
14.086 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93133
Vorwahl
09471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenhof, Bubenhof, Dexhof, Dirnau, Greinhof, Hof, Kai, Karlsberg, Kastenhof, Katzenhll, Köblitz, Mossendorf, Mhlberg, Pottenstetten, Richthof, Rödlhof, Saaß, Schlag, See, Straß, Untersdorf, Wasenhtte, Wölland, Ziegelhtte, Augustenhof, Bubenhof, Dexhof, Dirnau, Greinhof, Hof, Kai, Karlsberg, Kastenhof, Katzenhüll, Köblitz, Mossendorf, Mühlberg, Pottenstetten, Richthof, Rödlhof
Gemeinde Burglengenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Burglengenfeld in den bereitgestellten Quellen. Die verfügbaren Informationen beziehen sich hauptsächlich auf bestehende und bereits genehmigte Bebauungspläne im Stadtgebiet Burglengenfeld.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.