Burglengenfeld ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf in Ostbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
14.086 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93133
Vorwahl
09471
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenhof, Bubenhof, Dexhof, Dirnau, Greinhof, Hof, Kai, Karlsberg, Kastenhof, Katzenhll, Köblitz, Mossendorf, Mhlberg, Pottenstetten, Richthof, Rödlhof, Saaß, Schlag, See, Straß, Untersdorf, Wasenhtte, Wölland, Ziegelhtte, Augustenhof, Bubenhof, Dexhof, Dirnau, Greinhof, Hof, Kai, Karlsberg, Kastenhof, Katzenhüll, Köblitz, Mossendorf, Mühlberg, Pottenstetten, Richthof, Rödlhof
Gemeinde Burglengenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Burglengenfeld in den bereitgestellten Quellen. Die verfügbaren Informationen beziehen sich hauptsächlich auf bestehende und bereits genehmigte Bebauungspläne im Stadtgebiet Burglengenfeld.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.