Coesfeld (gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'koːsfɛlt] mit Dehnungs-e), bis ins 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
36.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48653
Vorwahlen
02541, 02546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Skerhook, Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Sükerhook
Gemeinde Coesfeld – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan für die Wochenendhaussiedlung Emkum sieht eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern und der Nebengebäude von 50 Quadratmetern vor. Dauerwohnen ist ausgeschlossen. Der Kreis Coesfeld plant, den Bewohnern durch öffentlich-rechtliche Verträge eine dauerhafte, personengebundene Wohnungsperspektive zu bieten, die jedoch nicht vererbbar oder verkaufbar ist. Die Legalisierung des baulichen Bestandes und gegebenenfalls Rückbau sind vorgesehen.
Zudem gibt es aktuelle Beteiligungen und Anhörungen zu verschiedenen Bauleitplanverfahren in der Stadt Coesfeld, wie z.B. der Umgestaltung des Oldendorper Weges, der Lärmminderungsplanung und der Fahrradzone im Hengtegebiet.
Es wurden auch Bebauungspläne für andere Bereiche wie das Wohnquartier Lette-Nord und den Parkplatz Rekener Straße sowie den Ausbau der Rekener Straße angekündigt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.