Im Jahre 1820 wurde in der Stadt mit der Gothaer Versicherung das deutsche Versicherungswesen begründet. Gotha ist die fünftgrößte Stadt des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des Landkreises Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
45.099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99867
Vorwahl
03621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gotha – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gotha betreffen das Industriegebiet Gotha4. Hier wurde nach jahrelanger Planung und Fördermittelbeantragung der Fördermittelbescheid für die Erschließung des etwa 50 Hektar großen Industriegebiets übergeben. Das Land fördert die Erschließung mit 75% der Gesamtkosten, die 16 Millionen Euro betragen. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet wurde nach langwierigen Verhandlungen und der Berücksichtigung verschiedener Belange, wie Denkmalschutz und Verkehrsanbindung, im November 2020 beschlossen.
Zusätzlich hat der Stadtrat von Gotha den Haushalt für 2025 beschlossen, der auch various Baumaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur der Stadt umfasst, aber spezifische Neuerungen zu Bebauungsplänen nicht erwähnt.
Es gibt keine weiteren aktuellen Neuerungen zu spezifischen Bebauungsplänen in den verfügbaren Quellen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.