Isselburg (plattdeutsch Isselbuorg) ist eine Stadt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46419
Vorwahlen
02873, 02874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heelden, Vehlingen, Heelden, Vehlingen
Adressen:
1. Stadt Isselburg
Bahnhofstraße 1
46419 Isselburg
2. Bürgeramt Isselburg
Bahnhofstraße 1
46419 Isselburg
3. Ordnungsamt Isselburg
Bahnhofstraße 1
46419 Isselburg
Gemeinde Isselburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bau- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Isselburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 Beschlüsse zur Bauleitplanung gefasst, die von 16.12.2024 bis 09.02.2025 öffentlich ausgelegt wurden. Der Bebauungsplan „Belting“ hinter dem Ortsausgang Anholt in Richtung Gendringen linksseitig an der Gendringerstraße ist wohl Geschichte, da er nicht weiter verfolgt wird.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.