Eine frühere Schreibweise, gültig bis zum 9. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47546
Vorwahl
02824
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Kalkar, Neulouisendorf, Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Neulouisendorf
Adressen:
1. Stadt Kalkar, Rathausplatz 1, 47546 Kalkar
2. Kreis Kleve, Hagsche Str. 2, 47533 Kleve
3. Bundesagentur für Arbeit, Am Schwanenhof 1, 47533 Kleve
Gemeinde Kalkar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kalkar führt derzeit keine öffentlichen Beteiligungen für Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen oder sonstige baurechtliche Satzungen durch. Es gibt jedoch eine laufende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone, für die eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 3 (2) BauGB stattfindet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.