Laaber ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Laaber
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5320 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93164
Vorwahl
09498
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anger, Babetsberg, Berghof, Bergstetten, Edlhausen, Eglsee, Eiselberg, Eisenhammer, Endlfeld, Endorf, Endorfmhle, Eselburg, Frauenberg, Großetzenberg, Hartlmhle, Hinterzhof, Högerlsee, Klapfenberg, Kleinetzenberg, Kronbgl, Khberg, Laaber, Lindenhof, Papiermhle, Pettenhof, Pföring, Reiserbgl, Ried, Schafbruckmhle, Schaggenhofen, Schallerwöhr, Schernried, Schneckenhof, Wangsaß, Windschnur, Wollmannsdorf, Ziegelhtte, Anger, Babetsberg, Berghof
Adressen:
1. Markt Laaber, Hauptstraße 1, 93164 Laaber
2. Landratsamt Regensburg, Landstraße 5, 93053 Regensburg
3. Bürgeramt Laaber, Hauptstraße 1, 93164 Laaber
Gemeinde Laaber – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.