Sie wurde am 1. Juli 1969 im Rahmen der kommunalen Neugliederung gegründet und trat damit die Rechtsnachfolge des aufgelösten Amtes Bilstein an
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.176 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57368
Vorwahlen
02721, 02723, 02725, 02972
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lennestadt, Rathausplatz 1, 57368 Lennestadt
2. Kreis Olpe, Bahnhofstraße 1, 57462 Olpe
3. Bürgeramt Lennestadt, Wiesenstraße 1, 57368 Lennestadt
Gemeinde Lennestadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Frühzeitige Auslegung Änderung Bebauungsplan Möbel Nies Grevenbrück,
Frühzeitige Auslegung 2. Änderung Bebauungsplan 94/Kirchveischede,
Schlussbekanntmachung 3. Änderung Bebauungsplan Altenhundem “Ortskern“,
Ergänzungssatzung Altenvalbert “Oberelsper Straße“,
Frühzeitige Beteiligung Grevenbrück “Einzelhandel Kirchwiese“,
Bebauungsplan Saalhausen “Tracto-Technik“,
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über den Durchführungs-/Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187 für den Ortsteil Altenhundem “Lennewiesen – LIDL-Markt“,
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplans Nr. 191 für den Ortsteil Oedingen “Ober der Kirche III”.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.