Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marl

Marl ist eine Große kreisangehörige Stadt im nördlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
83.697 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45768, 45770, 45772
Vorwahlen
02365, 02362, 02364
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmhle, Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmühle
Adressen:
1. Stadt Marl, Rathausplatz 1, 45768 Marl
2. Kreis Recklinghausen, Hohenzollernstraße 1, 45657 Recklinghausen
3. Agentur für Arbeit Marl, Wilhelmstraße 3, 45768 Marl
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 16:00 Donnerstag: 07:30 - 16:00 Freitag: 07:30 - 16:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Marl plant die Entwicklung des ehemaligen Jahnstadions und des benachbarten Waldschulgeländes in Hüls zu einem Luxuswohngebiet, was auf starken Widerstand von Anwohnern und Bürgerinitiativen stößt, insbesondere wegen der geplanten Fällung von über 300 alten Bäumen.
- Der Stadtplanungsausschuss lehnte die Teilung des Bebauungsplans für das Jahnstadion und die Waldschule ab, da befürchtet wird, dass der Investor nur die Bebauung der Waldschule durchführen wird und nicht das gesamte Stadiongelände.
- Die Verwaltung hat den ersten Schritt zur Realisierung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände des Gerhard-Jüttner-Stadions eingeleitet, wo 60 bis 80 Wohneinheiten entstehen sollen.
- Die Stadt Marl arbeitet an der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030+), das Ziele unter den Aspekten Klimaschutz und Wirtschaftsförderung setzt und bestehende Projekte neu priorisiert.
- Der Arenbergische Forst soll als Erholungsgebiet in seiner Gänze erhalten bleiben, nachdem der Ausschuss der Flächenausweisung für Bebauung widersprochen hat.

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.