Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marl

Marl ist eine Große kreisangehörige Stadt im nördlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
83.697 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45768, 45770, 45772
Vorwahlen
02365, 02362, 02364
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmhle, Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmühle
Adressen:
1. Stadt Marl, Rathausplatz 1, 45768 Marl
2. Kreis Recklinghausen, Hohenzollernstraße 1, 45657 Recklinghausen
3. Agentur für Arbeit Marl, Wilhelmstraße 3, 45768 Marl
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 16:00 Donnerstag: 07:30 - 16:00 Freitag: 07:30 - 16:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Marl plant die Entwicklung des ehemaligen Jahnstadions und des benachbarten Waldschulgeländes in Hüls zu einem Luxuswohngebiet, was auf starken Widerstand von Anwohnern und Bürgerinitiativen stößt, insbesondere wegen der geplanten Fällung von über 300 alten Bäumen.
- Der Stadtplanungsausschuss lehnte die Teilung des Bebauungsplans für das Jahnstadion und die Waldschule ab, da befürchtet wird, dass der Investor nur die Bebauung der Waldschule durchführen wird und nicht das gesamte Stadiongelände.
- Die Verwaltung hat den ersten Schritt zur Realisierung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände des Gerhard-Jüttner-Stadions eingeleitet, wo 60 bis 80 Wohneinheiten entstehen sollen.
- Die Stadt Marl arbeitet an der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030+), das Ziele unter den Aspekten Klimaschutz und Wirtschaftsförderung setzt und bestehende Projekte neu priorisiert.
- Der Arenbergische Forst soll als Erholungsgebiet in seiner Gänze erhalten bleiben, nachdem der Ausschuss der Flächenausweisung für Bebauung widersprochen hat.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.