Die Gemeinde Rheurdt [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ʁøɐt] liegt am unteren Niederrhein im Westen von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6566 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47509
Vorwahlen
02845, 02833
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rheurdt
Am Markt 1
47509 Rheurdt
2. Kreis Wesel
Willy-Brandt-Ring 20
46483 Wesel
3. Bürgeramt Rheurdt
Am Markt 1
47509 Rheurdt
Gemeinde Rheurdt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rheurdt sindcurrently keine freien Baugrundstücke im Gemeindebesitz verfügbar. Die existierenden Baulücken befinden sich in Privatbesitz. Durch laufende Bebauungsplanverfahren werden neue Flächen erschlossen, aber diese sind nicht im Eigentum der Gemeinde. Die Gemeinde plant die Sanierung von Altbauten und die Ausweisung kleinerer neuer Baugebiete als Teil der dörflichen Entwicklung.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.