Röhrmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85244
Vorwahl
08139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberbach, Durchsamsried, Kleininzemoos, Mariabrunn, Riedenzhofen, Rudelzhofen, Schillhofen, Zieglberg
Adressen:
1. Gemeinde Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
2. Standesamt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
3. Bürgeramt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
Gemeinde Röhrmoos – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat neue Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung beschlossen. Diese Neufassung umfasst den Zwischenerwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, um diese dann vergünstigt an die Bevölkerung weiterzuveräußern. Hierbei gilt eine Zwischenerwerbsquote von 30% der Grundstücksflächen für Eigen- und Familiennutzung. Es gibt auch eine Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche innerhalb von drei Jahren.
Zudem wurde das digitale Bauantragsverfahren im Landkreis Dachau eingeführt, das ab Juli 2021 verfügbar ist und das Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Bauanträge können jetzt digital über das Bayernportal eingereicht werden.
Es gibt auch aktuelle Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und laufenden Verfahren, die auf der Homepage der Gemeinde Röhrmoos einsehbar sind.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.