Durch das Stadtgebiet fließt die Schwinge, die etwa vier Kilometer nordöstlich des Stadtzentrums bei Stadersand in die Elbe mündet. Die Hansestadt Stade (plattdeutsch Stood) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
47.579 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21680, 21682–21684
Vorwahlen
04141, 04146
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barge, Bockhorst, Brunshausen, Fredenbeckerweg, GroßThun, GrnerWald, Haddorf, Hörne, Hohenschölisch, Ottenbeck, Perlberg, Riensförde, Schölisch, Stade, Steinbeck, Barge, Bockhorst, Brunshausen, Fredenbeckerweg, GroßThun, GrünerWald, Haddorf, Hörne, Hohenschölisch, Ottenbeck, Perlberg, Riensförde, Schölisch, Steinbeck
Adressen:
1. Stadt Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
2. Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
3. Amtsgericht Stade, Am Sande 9, 21682 Stade
Gemeinde Stade – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung