Die Hansestadt Stade (plattdeutsch Stood) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde. 2017) liegt am südwestlichen Ufer der Unterelbe, etwa 45 Kilometer westlich von Hamburg, am Rande des Alten Landes, und gehört zur Metropolregion Hamburg
Bundesland
Landkreis
Einwohner
47.579 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21680, 21682–21684
Vorwahlen
04141, 04146
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barge, Bockhorst, Brunshausen, Fredenbeckerweg, GroßThun, GrnerWald, Haddorf, Hörne, Hohenschölisch, Ottenbeck, Perlberg, Riensförde, Schölisch, Stade, Steinbeck, Barge, Bockhorst, Brunshausen, Fredenbeckerweg, GroßThun, GrünerWald, Haddorf, Hörne, Hohenschölisch, Ottenbeck, Perlberg, Riensförde, Schölisch, Steinbeck
Adressen:
1. Stadt Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
2. Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
3. Amtsgericht Stade, Am Sande 9, 21682 Stade
Gemeinde Stade – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.