Willmering ist eine Gemeinde im oberpfälzischen Landkreis Cham in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2003 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93497
Vorwahl
09971
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brennet, Geigen, Lohweiher, Prienzing, Brennet, Geigen, Lohweiher, Prienzing
Adressen:
1. Gemeinde Willmering, Hauptstraße 1, 94566 Willmering
2. Landkreis Deggendorf, Wilhelmstraße 4, 94469 Deggendorf
3. Amtsgericht Deggendorf, Ottostraße 2, 94469 Deggendorf
Gemeinde Willmering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.