Bad Wünnenberg ist eine Kleinstadt und Kneippkurort in Nordrhein-Westfalen, die im Süden von Ostwestfalen-Lippe im Bürener Land liegt und zum Kreis Paderborn gehört
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.202 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33181
Vorwahlen
02953, 02957
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Wünnenberg plant die Erweiterung des bestehenden Industriegebiets des Logistikzentrums Haaren durch den Bebauungsplan Nr. 19 „Piepenberg“. Das neue Gewerbegebiet soll etwa 14 Hektar westlich der Straße Piepenberg und nördlich der Bürener Straße umfassen. Dies geschieht aufgrund der hohen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Das Planverfahren wird im Vollverfahren durchgeführt, parallel zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes. Eine Umweltprüfung und artenschutzrechtliche Prüfungen sind vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand zwischen dem 19. Oktober und 20. November 2023 statt.
Der Regionalplan OWL – Entwurf 2023 unterstützt die Darstellung des Plangebietes als „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ mit regionaler Bedeutung. Die Straße Piepenberg soll weiter Richtung Norden ausgebaut werden, und bestehende Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „GI Logistikzentrum Haaren“ werden entsprechend angepasst.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.