Mai 2003 Region Franken). Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75031
Vorwahlen
07262, 07260, 07138
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg, Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg
Gemeinde Eppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eppingen umfassen die Erschließung neuer Baugebiete und die Anpassung bestehender Pläne.
- In Eppingen wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Gebiet Ludwig-Zorn-Straße aufgestellt, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Geschosswohnungsbau mit 23 Wohneinheiten.
- Es gibt regelmäßige Aktualisierungen und Änderungen der Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile, wie z.B. die Hotschenberg Nord, Oststadt, und andere Bereiche, die ständig aktualisiert werden, wenn neue Pläne rechtskräftig werden.
- In der umliegenden Region, z.B. in Oberderdingen, wurde der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße rechtskräftig, und die Erschließungsarbeiten haben begonnen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.