Mai 2003 Region Franken). Eppingen ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75031
Vorwahlen
07262, 07260, 07138
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg, Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg
Gemeinde Eppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eppingen umfassen die Erschließung neuer Baugebiete und die Anpassung bestehender Pläne.
- In Eppingen wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Gebiet Ludwig-Zorn-Straße aufgestellt, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Geschosswohnungsbau mit 23 Wohneinheiten.
- Es gibt regelmäßige Aktualisierungen und Änderungen der Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile, wie z.B. die Hotschenberg Nord, Oststadt, und andere Bereiche, die ständig aktualisiert werden, wenn neue Pläne rechtskräftig werden.
- In der umliegenden Region, z.B. in Oberderdingen, wurde der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße rechtskräftig, und die Erschließungsarbeiten haben begonnen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.