Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Mai 2003 Region Franken)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75031
Vorwahlen
07262, 07260, 07138
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg, Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg
Gemeinde Eppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eppingen umfassen die Erschließung neuer Baugebiete und die Anpassung bestehender Pläne.
- In Eppingen wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Gebiet Ludwig-Zorn-Straße aufgestellt, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Geschosswohnungsbau mit 23 Wohneinheiten.
- Es gibt regelmäßige Aktualisierungen und Änderungen der Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile, wie z.B. die Hotschenberg Nord, Oststadt, und andere Bereiche, die ständig aktualisiert werden, wenn neue Pläne rechtskräftig werden.
- In der umliegenden Region, z.B. in Oberderdingen, wurde der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße rechtskräftig, und die Erschließungsarbeiten haben begonnen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung