Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Eppingen ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75031
Vorwahlen
07262, 07260, 07138
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg, Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg
Gemeinde Eppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eppingen umfassen die Erschließung neuer Baugebiete und die Anpassung bestehender Pläne.
- In Eppingen wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Gebiet Ludwig-Zorn-Straße aufgestellt, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Geschosswohnungsbau mit 23 Wohneinheiten.
- Es gibt regelmäßige Aktualisierungen und Änderungen der Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile, wie z.B. die Hotschenberg Nord, Oststadt, und andere Bereiche, die ständig aktualisiert werden, wenn neue Pläne rechtskräftig werden.
- In der umliegenden Region, z.B. in Oberderdingen, wurde der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße rechtskräftig, und die Erschließungsarbeiten haben begonnen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.