Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Mai 2003 Region Franken)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75031
Vorwahlen
07262, 07260, 07138
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg, Ottilienberg, Schomberg, Streichenberg
Gemeinde Eppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eppingen umfassen die Erschließung neuer Baugebiete und die Anpassung bestehender Pläne.
- In Eppingen wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Gebiet Ludwig-Zorn-Straße aufgestellt, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Geschosswohnungsbau mit 23 Wohneinheiten.
- Es gibt regelmäßige Aktualisierungen und Änderungen der Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile, wie z.B. die Hotschenberg Nord, Oststadt, und andere Bereiche, die ständig aktualisiert werden, wenn neue Pläne rechtskräftig werden.
- In der umliegenden Region, z.B. in Oberderdingen, wurde der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße rechtskräftig, und die Erschließungsarbeiten haben begonnen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.