Im Gothaer Tivoli gründete sich 1875 die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAP), die sich später in SPD umbenannte. Gotha ist die fünftgrößte Stadt des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des Landkreises Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
45.099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99867
Vorwahl
03621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gotha – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gotha betreffen das Industriegebiet Gotha4. Hier wurde nach jahrelanger Planung und Fördermittelbeantragung der Fördermittelbescheid für die Erschließung des etwa 50 Hektar großen Industriegebiets übergeben. Das Land fördert die Erschließung mit 75% der Gesamtkosten, die 16 Millionen Euro betragen. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet wurde nach langwierigen Verhandlungen und der Berücksichtigung verschiedener Belange, wie Denkmalschutz und Verkehrsanbindung, im November 2020 beschlossen.
Zusätzlich hat der Stadtrat von Gotha den Haushalt für 2025 beschlossen, der auch various Baumaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur der Stadt umfasst, aber spezifische Neuerungen zu Bebauungsplänen nicht erwähnt.
Es gibt keine weiteren aktuellen Neuerungen zu spezifischen Bebauungsplänen in den verfügbaren Quellen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.