Hückeswagen ist eine Stadt im Norden des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln in Nordrhein-Westfalen in Deutschland, ca. 40 Kilometer von Köln entfernt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
14.706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42499
Vorwahl
02192
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Oberwiehagen, Unterwiehagen, Winterhagen
Adressen:
1. Stadt Hückeswagen
Rathausplatz 1
42499 Hückeswagen
2. Bürgeramt Hückeswagen
Rathausplatz 1
42499 Hückeswagen
3. Ordnungsamt Hückeswagen
Rathausplatz 1
42499 Hückeswagen
Gemeinde Hückeswagen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Schloss-Stadt Hückeswagen verfolgt mit dem Bebauungsplan 76 West III das Ziel, gewerbliche Entwicklung in den Ortslagen Junkernbusch und Kammerforsterhöhe zu ermöglichen, um lokal ansässigen Gewerbebetrieben geeignete Flächen für ihre Standorte zu bieten. Dieser Plan ist Teil der letzten großflächigen gewerblichen Entwicklung, die aufgrund des rechtswirksamen Flächennutzungsplans von 2004 möglich ist.
Es gibt numerous Bebauungspläne in verschiedenen Bereichen der Stadt, darunter mehrere Änderungen und Ergänzungen bestehender Pläne, wie z.B. die Bebauungspläne für die Gebiete Hartkopsbever, Kobeshofen, Dierl und andere.
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu Bürgerprotesten oder Kontroversen in Hückeswagen selbst, im Gegensatz zu benachbarten Gemeinden wie Nümbrecht, wo es Bedenken und Proteste gegen neue Bebauungspläne gibt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.