Haiger ist eine Stadt im nördlichen Teil des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und liegt zwischen den Städten Wetzlar und Siegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
19.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35708
Vorwahlen
02771, 02773, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
2. Ordnungsamt Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
3. Bürgerbüro Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
Gemeinde Haiger – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haiger hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan "An der Straße" für die Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach veröffentlicht. Die Unterlagen sind vom 10.02.2025 bis 21.03.2025 öffentlich einsehbar. Der Plan umfasst umfangreiche umweltbezogene Informationen und Maßnahmen, einschließlich artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und eines Wildkatzenkorridors.
Zudem gibt es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Erweiterung Sportanlagen Haarwasen", nachdem zwischen den ersten und zweiten öffentlichen Auslegungen mehr als 5 Jahre lagen und zusätzliche Anregungen vorgebracht wurden.
Weiterhin ist der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalteiche" in Haigerseelbach gefasst worden, um die Errichtung einer Windenergieanlage zu ermöglichen.
Straßen in Haiger:
Im Reiffenberger,
Im Seifenborn,
Im Selmbach,
Imbachstr.,
In der Ecke,
In der Harth,
Industriestr.,
Inselstr.,
Isabellenstr.,
Jagdhaus,
Jägerweg,
Johann-Textor-Str.,
Junkerweg,
Kaiserstr.,
Kalbsbach,
Kalteiche,
Kalteiche-Ring,
Kirchberg,
Kirchecke,
Kirchgasse,
Kirchweg,
Kirlenweg,
Kirnstr.,
Klingelwiese,
Kornblumenweg,
Kreuzgasse,
Kühlhausstr.,
Kurtenbach,
Läbachstr.,
Langackerstr.,
Lange Wiese,
Langenaubacher Str.,
Lärchenweg,
Lehmkaute,
Lessingstr.,
Lindenhof 1,
Lindenweg,
Lindersrain,
Löhrstr.,
Lohwiese,
Manderbacher Weg,
Marktplatz,
Mittelfeldstr.,
Mittelstr.,
Mühlbachsweg,
Mühlbergstr.,
Mühlenhof,
Mühlenstr.,
Mühlwiese,
Nassaustr.,
Nelkenweg,
Neue Str.,
Neuelchen,
Obere Gelmbach,
Obere Petersbach,
Obere Pfarrstr.,
Obergasse,
Obertor,
Offdillner Str.,
Oranienstr.,
Petersbachstr.,
Pfarrstr.,
Pfeffergrund,
Pfefferwiese,
Pfingstweide,
Pflanzgarten,
Platz de Plombieres,
Quendelbachstr.,
Querstr.,
Quingel,
Rainweg,
Rathausplatz,
Rathausstr.,
Reithalle,
Reuterweg,
Ringstr.,
Rodenbacher Str.,
Rolandshof,
Rombachstr.,
Rommelstr.,
Rosenstr.,
Roßbacher Weg,
Rotebergstr.,
Rudolf-Loh-Str.,
Rundweg,
Sathelstr.,
Scheidstr.,
Schiebelstr.,
Schillerstr.,
Schlehenweg,
Schlesische Str.,
Schlierberg,
Schmidthütte,
Schmiedegasse,
Schönblick,
Schulberg,
Schulstr.,
Schultheißstr.,
Schwarzbachstr.,
Sechsheldener Str.,
Seelbachstr.,
Seibertstr.,
Selmbach,
Sensengraben,
Siegener Str.,
Siegener Straße,
Siegenweg,
Siegwaldstr.,
Siemensstr.,
Sohlstr.,
Sonnenweg,
Sonnenwiese,
Sportheim,
Sportplatzstr.,
Steighausstr.,
Steiler Weg,
Steinbacher Str.,
Steinchen,
Steinstück,
Steinweg,
Steitzbach,
Steuerweg,
Stockborn,
Struthweg,
Stückeweg,
Sudetenstr.,
Talstr.,
Tannenweg,
Tränkestr.,
Trinkenbach,
Tulpenweg,
Turmstr.,
Uferstr.,
Untere Petersbach,
Untere Pfarrstr.,
Untere Struth,
Unterm Barmberg,
Unterm Wahlberg,
Veilchenweg,
Vereinshausweg,
Vor der Heide,
Vor der Wetterau,
Vorm Eschenbach,
Vorn an der Bracht,
Wachenbergstr.,
Waldhaus,
Waldstr.,
Walkenmühlstr.,
Weidelbacher Str.,
Weiherbachstr.,
Weißdornweg,
Westerwaldstr.,
Wickelsmühle,
Wiesenweg,
Willi-Thielmann-Str.,
Wilnsdorfer Str.,
Wirbelbachstr.,
Zäunstr.,
Zechenweg,
Ziegeleistr.,
Ziegelhütte,
Ziegenbachstr.,
Zollstockstr.,
Zum Erdchen,
Zum Haigerfeld,
Zum Hain,
Zum Hattenberg,
Zum Hausberg,
Zum Hengsbach,
Zum Neuland,
Zum Rollhof,
Zum Tiergarten,
Zum Weidchen,
Zur Kirche,
Zur Köhlerhütte,
Zur Niedermühle,
Zur Niederstruth,
•
1
•
2
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.