Kallmünz ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2757 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93183
Vorwahl
09473
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bubach, Dallackenried, Dinau, Eich, Eichkreit, Eiselberg, Fischbach, Giglitzhof, Loh, Mollerhof, Nassenau, Niederhof, Oberwahrberg, Schirndorf, Unterwahrberg, Wiedenhof, Zaar
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kallmünz, Hauptstraße 1, 93183 Kallmünz
2. Ordnungsamt Kallmünz, Hauptstraße 1, 93183 Kallmünz
3. Finanzamt Regensburg, Gabelsbergerstraße 4, 93051 Regensburg
Gemeinde Kallmünz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.