Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kallmünz

Kallmünz ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2757 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93183
Vorwahl
09473
Adresse derMarktverwaltung
Keltenweg 1, 93183 Kallmünz
Keltenweg 1, 93183 Kallmünz 93183 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bubach, Dallackenried, Dinau, Eich, Eichkreit, Eiselberg, Fischbach, Giglitzhof, Loh, Mollerhof, Nassenau, Niederhof, Oberwahrberg, Schirndorf, Unterwahrberg, Wiedenhof, Zaar
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kallmünz, Hauptstraße 1, 93183 Kallmünz
2. Ordnungsamt Kallmünz, Hauptstraße 1, 93183 Kallmünz
3. Finanzamt Regensburg, Gabelsbergerstraße 4, 93051 Regensburg
Gemeinde Kallmünz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.