Rabel (dänisch: Rabøl) ist eine Gemeinde an der Schleienge Rabelsund in der Nähe von Kappeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
631 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24376
Vorwahl
04642
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Buckhagen, Haarmark, Mariental, Rabelsund, Ruhkrog, Schauheck, Scheideheck, Buckhagen, Haarmark, Mariental, Rabelsund, Ruhkrog, Schauheck, Scheideheck
Adressen:
1. Gemeinde Rabel
Hauptstraße 1
23909 Rabel
2. Amtsverwaltung Ratzeburg
Am Markt 1
23909 Ratzeburg
3. Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg
Möllner Straße 1
23909 Ratzeburg
Gemeinde Rabel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.