Die Gemeinde Rheurdt [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ʁøɐt] liegt am unteren Niederrhein im Westen von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6566 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47509
Vorwahlen
02845, 02833
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rheurdt
Am Markt 1
47509 Rheurdt
2. Kreis Wesel
Willy-Brandt-Ring 20
46483 Wesel
3. Bürgeramt Rheurdt
Am Markt 1
47509 Rheurdt
Gemeinde Rheurdt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rheurdt sindcurrently keine freien Baugrundstücke im Gemeindebesitz verfügbar. Die existierenden Baulücken befinden sich in Privatbesitz. Durch laufende Bebauungsplanverfahren werden neue Flächen erschlossen, aber diese sind nicht im Eigentum der Gemeinde. Die Gemeinde plant die Sanierung von Altbauten und die Ausweisung kleinerer neuer Baugebiete als Teil der dörflichen Entwicklung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.