Röhrmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85244
Vorwahl
08139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberbach, Durchsamsried, Kleininzemoos, Mariabrunn, Riedenzhofen, Rudelzhofen, Schillhofen, Zieglberg
Adressen:
1. Gemeinde Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
2. Standesamt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
3. Bürgeramt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
Gemeinde Röhrmoos – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat neue Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung beschlossen. Diese Neufassung umfasst den Zwischenerwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, um diese dann vergünstigt an die Bevölkerung weiterzuveräußern. Hierbei gilt eine Zwischenerwerbsquote von 30% der Grundstücksflächen für Eigen- und Familiennutzung. Es gibt auch eine Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche innerhalb von drei Jahren.
Zudem wurde das digitale Bauantragsverfahren im Landkreis Dachau eingeführt, das ab Juli 2021 verfügbar ist und das Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Bauanträge können jetzt digital über das Bayernportal eingereicht werden.
Es gibt auch aktuelle Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und laufenden Verfahren, die auf der Homepage der Gemeinde Röhrmoos einsehbar sind.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.