Röhrmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85244
Vorwahl
08139
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberbach, Durchsamsried, Kleininzemoos, Mariabrunn, Riedenzhofen, Rudelzhofen, Schillhofen, Zieglberg
Adressen:
1. Gemeinde Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
2. Standesamt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
3. Bürgeramt Röhrmoos, Hauptstraße 1, 85244 Röhrmoos
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat neue Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung beschlossen. Diese Neufassung umfasst den Zwischenerwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, um diese dann vergünstigt an die Bevölkerung weiterzuveräußern. Hierbei gilt eine Zwischenerwerbsquote von 30% der Grundstücksflächen für Eigen- und Familiennutzung. Es gibt auch eine Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche innerhalb von drei Jahren.
Zudem wurde das digitale Bauantragsverfahren im Landkreis Dachau eingeführt, das ab Juli 2021 verfügbar ist und das Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Bauanträge können jetzt digital über das Bayernportal eingereicht werden.
Es gibt auch aktuelle Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen und laufenden Verfahren, die auf der Homepage der Gemeinde Röhrmoos einsehbar sind.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.