Stuhr ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Diepholz (Niedersachsen) und mit rund 33.000 Einwohnern die größte Kommune des Kreises
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28816
Vorwahlen
04206, 0421, 04221
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrck, Windhorst, Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrück, Windhorst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stuhr
Bremer Str. 32
28816 Stuhr
2. Bürgeramt Stuhr
Bremer Str. 56
28816 Stuhr
3. Standesamt Stuhr
Bremer Str. 30
28816 Stuhr
Gemeinde Stuhr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.