Stuhr ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Diepholz (Niedersachsen) und mit rund 33.000 Einwohnern die größte Kommune des Kreises
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28816
Vorwahlen
04206, 0421, 04221
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrck, Windhorst, Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrück, Windhorst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stuhr
Bremer Str. 32
28816 Stuhr
2. Bürgeramt Stuhr
Bremer Str. 56
28816 Stuhr
3. Standesamt Stuhr
Bremer Str. 30
28816 Stuhr
Gemeinde Stuhr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.