Stuhr ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Diepholz (Niedersachsen) und mit rund 33.000 Einwohnern die größte Kommune des Kreises
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28816
Vorwahlen
04206, 0421, 04221
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrck, Windhorst, Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrück, Windhorst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stuhr
Bremer Str. 32
28816 Stuhr
2. Bürgeramt Stuhr
Bremer Str. 56
28816 Stuhr
3. Standesamt Stuhr
Bremer Str. 30
28816 Stuhr
Gemeinde Stuhr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.