Jahrhunderts von großer Bedeutung war. Die Stadt Tönning (dänisch: Tønning, friesisch: Taning
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
4908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25832
Vorwahlen
04861, 04862
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmKreuz, Blocksberg, Blockshof, Buttermilchskrug, Carstenshof, Diekhusen, Eichelhof, Elisenhof, Ellworth, Friesenhof, Goliatshof, Großolversum, Grünhaus, Havenstein, Hemmerdeich, Hochbohm, Jansenshof, Junkernhof, Junkernkoog, Kating, Katingmühle, Katingsiel, Kleinolversum, Langenhemme, Lerchenhof, Lietshof, Lilienhof, Lohgerberhof, Lüttsandhof, Marienhof, Neuhaus, Niehuus, Oldehöft, Pernör, Pernörhof, Postelhof, Riephof, Römerhof, Rotenspieker
Adressen:
1. Stadt Tönning, Amtsverwaltung, Breite Straße 6, 25832 Tönning
2. Kreis Nordfriesland, Dörferstraße 3, 25832 Tönning
3. Bürgeramt Tönning, Graftstraße 8, 25832 Tönning
Gemeinde Tönning – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.