Gelegen an der Eider, nahe deren Mündung in die Nordsee in der Nähe des Eidersperrwerks, verfügt die Stadt über einen Hafen, der bis zum Ende des 19. plattdeutsch: Tönn, Tönnen und Tünn) ist ein Bade- und Luftkurort mit rund 5000 Einwohnern im Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
4908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25832
Vorwahlen
04861, 04862
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmKreuz, Blocksberg, Blockshof, Buttermilchskrug, Carstenshof, Diekhusen, Eichelhof, Elisenhof, Ellworth, Friesenhof, Goliatshof, Großolversum, Grünhaus, Havenstein, Hemmerdeich, Hochbohm, Jansenshof, Junkernhof, Junkernkoog, Kating, Katingmühle, Katingsiel, Kleinolversum, Langenhemme, Lerchenhof, Lietshof, Lilienhof, Lohgerberhof, Lüttsandhof, Marienhof, Neuhaus, Niehuus, Oldehöft, Pernör, Pernörhof, Postelhof, Riephof, Römerhof, Rotenspieker
Adressen:
1. Stadt Tönning, Amtsverwaltung, Breite Straße 6, 25832 Tönning
2. Kreis Nordfriesland, Dörferstraße 3, 25832 Tönning
3. Bürgeramt Tönning, Graftstraße 8, 25832 Tönning
Gemeinde Tönning – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.