Waldmünchen ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
6607 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93449
Vorwahl
09972
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Althütte, Arnstein, Blumloh, Buchwalli, Englmannsbrunn, Gibacht, Gleßling, Grub, Hagbügerl, Hammer, Heinzlgrün, Hocha, Hochabrunn, Höll, Keilbügerl, Kramhof, Kümmersmühle, Lenkenhütte, Lodischhof, Moosdorf, Perlhütte, Perlsee, Posthof, Prosdorf, Pucher, Rannersdorf, Ringberg, Schäferei, Straßenhäusl, Ulrichsgrün, Untergrafenried, Unterhütte, Waffenschleife, Ziegelhüttealteuneue, Zieglhütte, Zillendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldmünchen
Rathausplatz 1
93449 Waldmünchen
2. Finanzamt Schwandorf
Karl-Wilhelmi-Straße 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Cham
Klosterstraße 10
93413 Cham
Gemeinde Waldmünchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.