Wurmsham ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84189
Vorwahl
08745
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Auburg, Bindlhub, Blöcking, Englbrechting, Giglberg, Gutthät, Haag, Hudlberg, Irlham, Kleinvohberg, Klenglbrunn, Krugsöd, Kupferstatt, Lehrhub, Manhartsstatt, Manholding, Metzen, Mllerthann, Niederwurmsham, Oberloh, Oberrammelsberg, Oberthalham, Pfaffing, Pretzhof, Ranerding, Ried, Riedberg, Riegelsberg, Rott, Schmidreit, Seeon, Stadl, Stockham, Straßhäusl, Unterrammelsberg, Unterthann, Vohburg, Wald, Weg, Weichslgarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham
2. Einwohnermeldeamt Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham
3. Standesamt Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham
Gemeinde Wurmsham – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.