Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wurmsham

Wurmsham ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84189
Vorwahl
08745
Adresse der Verbandsverwaltung
Bahnhofstraße 42, 84149 Velden
Bahnhofstraße 42, 84149 Velden 84189 Bayern DE
Website
Ortsteile
Auburg, Bindlhub, Blöcking, Englbrechting, Giglberg, Gutthät, Haag, Hudlberg, Irlham, Kleinvohberg, Klenglbrunn, Krugsöd, Kupferstatt, Lehrhub, Manhartsstatt, Manholding, Metzen, Mllerthann, Niederwurmsham, Oberloh, Oberrammelsberg, Oberthalham, Pfaffing, Pretzhof, Ranerding, Ried, Riedberg, Riegelsberg, Rott, Schmidreit, Seeon, Stadl, Stockham, Straßhäusl, Unterrammelsberg, Unterthann, Vohburg, Wald, Weg, Weichslgarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham

2. Einwohnermeldeamt Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham

3. Standesamt Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham
Gemeinde Wurmsham – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.