Wurmsham ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Velden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84189
Vorwahl
08745
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Auburg, Bindlhub, Blöcking, Englbrechting, Giglberg, Gutthät, Haag, Hudlberg, Irlham, Kleinvohberg, Klenglbrunn, Krugsöd, Kupferstatt, Lehrhub, Manhartsstatt, Manholding, Metzen, Mllerthann, Niederwurmsham, Oberloh, Oberrammelsberg, Oberthalham, Pfaffing, Pretzhof, Ranerding, Ried, Riedberg, Riegelsberg, Rott, Schmidreit, Seeon, Stadl, Stockham, Straßhäusl, Unterrammelsberg, Unterthann, Vohburg, Wald, Weg, Weichslgarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham
2. Einwohnermeldeamt Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham
3. Standesamt Wurmsham
Dorfstraße 1
84564 Wurmsham
Gemeinde Wurmsham – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.