Die Stadt Borken (plattdeutsch Buorken) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Borken (Regierungsbezirk Münster) sowie dessen Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46325
Vorwahlen
02861, 02862, 02865, 02872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gilserhof, Grtlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumhle, Westenborken, Gilserhof, Grütlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumühle, Westenborken
Gemeinde Borken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Borken gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- In Borken (Nordrhein-Westfalen) wird im Bereich des Bebauungsplanes BO 12b Kampstraße eine Brachfläche erschlossen, um neue Baugrundstücke für neun freistehende Einfamilienhäuser zu schaffen. Die Erschließung begann im Herbst 2024, und der Baubeginn ist nach der Vergabe der Baugrundstücke im Frühjahr 2025 geplant. Die Bewerbungsphase endet am 16.03.2025.
- In Borken (Hessen) wurde der Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“ im Stadtteil Lendorf aufgestellt, um eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 15.01.2025 bis 17.02.2025 statt.
- In Borken (Hessen) wurde auch die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen beschlossen. Hier wird landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 statt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.