Thüringen

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Bebauungsplan Thüringen: Alles Wichtige zur Bauleitplanung im Freistaat  
 
Thüringen, das grüne Herz Deutschlands, ist nicht nur für seine malerische Landschaft und historischen Städte bekannt, sondern auch für eine klare und strukturierte Bauleitplanung. Der Freistaat legt großen Wert auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die sowohl die Bedürfnisse der Gemeinden als auch den Schutz von Natur und Umwelt berücksichtigt. Ein zentrales Instrument hierfür ist der **Bebauungsplan (B-Plan)**, der in Thüringen gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) umgesetzt wird.  
 
Was ist ein Bebauungsplan?  
 
Ein Bebauungsplan ist ein **verbindlicher Bauleitplan**, der von Gemeinden in Thüringen für Teilbereiche ihres Gebiets aufgestellt wird. Er regelt detailliert, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen – etwa durch Festlegungen zu:  

Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, der die grobe Entwicklung einer gesamten Gemeinde skizziert, ist der Bebauungsplan parzellenscharf und hat Gesetzeskraft.  
 
Wer ist für Bebauungspläne in Thüringen zuständig?  
 
Die Aufstellung von Bebauungsplänen obliegt den Gemeinden, während die Genehmigung je nach Gemeindeart unterschiedlich geregelt ist:  
- Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)   
- Kreisangehörige Gemeinden: Landratsämter   
 
Das TLVwA prüft zudem die Einhaltung übergeordneter Planungen (z. B. Regionalpläne) und nimmt als **Träger öffentlicher Belange** Stellung .  
 
Arten von Bebauungsplänen in Thüringen  
 
1. Qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)  
   Enthält mindestens Festsetzungen zu Nutzung, überbaubaren Flächen und Verkehrsflächen. Bietet hohe Rechtssicherheit für Bauherren .  
 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 30 Abs. 2 BauGB)  
   Wird für konkrete Projekte (z. B. Gewerbeansiedlungen) genutzt und kombiniert Satzung mit einem Durchführungsvertrag .  
 
3. Einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB)  
   Fehlende Festsetzungen werden durch § 34 BauGB (Einpassung in Umgebung) ergänzt .  
 
Wie läuft das Bebauungsplan-Verfahren in Thüringen ab?  
 
1. Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde  
2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung (Anhörung von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern)  
3. Entwurf und Auslegung (öffentliche Einsichtnahme für mind. 1 Monat)  
4. Abwägung der Stellungnahmen  
5. Beschluss und Genehmigung durch zuständige Behörde   
 
Aktuelle Entwicklungen: Novellierung der Thüringer Bauordnung 2024  
 
Seit Juli 2024 gilt eine **überarbeitete ThürBO**, die u. a. Klimaschutz und Barrierefreiheit stärker betont. Eine Synopse der Änderungen stellt das TMIL bereit .  
 
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